Nach der aktuellen niedersächsischen CORONA Verordnung gilt ab 01.12.2021 die 2G + Regelung.
Danach ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen auf Personen beschränkt, die über einen lmpfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen und daneben jeweils zusätzlich einen Nachweis über eine negative Testung (2G+)
Von der Testpflicht sind Personen, die eine Boosterimpfung erhalten haben, ausgenommen
Alle Personen müssen eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen.
Ausgenommen von der 2 G+ Regelung sind:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Es kann weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen.
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